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Was dürfen Sie am amtlichen Kennzeichen verändern?
Es darf nichts verändert werden
Zum Schutz der Beschriftung eine Folie aufkleben
Bunte Aufkleber aufbringen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Sie haben richtig ausgewählt: Am amtlichen Kennzeichen darf nichts verändert werden. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist es verboten, das Kennzeichen zu verändern, abzudecken oder mit Folien oder Aufklebern zu versehen. Auch Schutzfolien oder bunte Aufkleber sind nicht erlaubt, weil sie die Lesbarkeit und die vorgeschriebene Reflexion des Kennzeichens beeinträchtigen könnten. Das Kennzeichen muss jederzeit unverfälscht, gut lesbar und unbeschädigt bleiben. Bei Verstößen drohen Bußgelder und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Darum gilt: Kennzeichen immer so belassen, wie es amtlich ausgegeben wurde.
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